Präambel
In das Jahr 1998 fielen die 95. Wiederkehr des Geburtstages und die 60. Wiederkehr des Todestages des Pioniers der Quantenchemie Hans G.A. Hellmann. Aus diesem Anlaß wurde während des von der deutschen Arbeitsgemeinschaft für Theoretische Chemie zusammen mit ihren österreichischen und schweizer Partnerorganisationen veranstalteten 34. Symposiums für Theoretische Chemie in Gwatt bei Thun von der Vollversammlung der Arbeitsgemeinschaft (AG) am 23. September 1998 der Wille bekundet, regelmäßig einen »Hellmann-Preis« zur Förderung der theoretischen Chemie und der auf diesem Gebiete arbeitenden Nachwuchswissenschaftler(innen) zu vergeben.
§1 Bezeichnung und Ausstattung des Preises
1.1 Der Preis wird unter der Bezeichnung »Hans G.A. Hellmann-Preis« verliehen. Die Zustimmung zur Benutzung des Namens wurde am 18.03.1998 von Hellmanns Nachkommen erteilt.
1.2 Der Preis besteht aus einer Urkunde mit kurzer Laudatio, der Biographie Hellmanns, einem Reprint-Exemplar von wichtigen Arbeiten Hellmanns und einem Geldbetrag.
1.3 Der Preis soll nach Möglichkeit jährlich vergeben werden.
§2 Bestimmungen für die Verleihung
2.1 Prämiert werden soll die selbständige wissenschaftliche Leistung von Nachwuchswissenschaftler(inne)n, etwa vom Rang einer Habilitationsarbeit.
2.2 Das Thema soll im Bereich der Theoretischen Chemie angesiedelt sein, so zum Beispiel Quantenmechanik von Molekülen oder von kondensierter Materie, Dynamik chemischer Reaktionen, Modellierung chemischer Systeme.
2.3 Die Kandidaten für die Preisverleihung sollen höchstens 40 Jahre alt sein und noch keine Lebenszeit-Professur innehaben.
2.4 Der Preisträger bzw. die Preisträgerin soll die deutsche Sprache beherrschen.
§3 Die Jury und die Auswahl der Preisträger
3.1 Die siebenköpfige Jury, die den Preis verleiht, wird von der Vollversammlung der AG gewählt (siehe auch 3.7). Sie wählt sich einen Vorsitzenden.
3.2 Die Mitglieder der Jury werden alternierend alle zwei Jahre für jeweils eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist möglich.
3.3 Die Mitglieder der Jury werden aus dem Kreis der Hochschullehrer und Wissenschaftler in äquivalenter Position gewählt. Die Jury soll Vertreter der drei oben erwähnten Länder umfassen.
3.4 Die Jury bestimmt in nicht öffentlicher Sitzung aus der Kandidatenliste den Preisträger und formuliert eine kurze Laudatio.
3.5 Alle Mitglieder der AG*) können Kandidaten benennen. Die Kandidatenvorschläge sollen einen tabellarischen Lebenslauf mit persönlichen und wissenschaftlichen Angaben wie z.B. Gastaufenthalten, die Publikationsliste, Sonderdrucke von fünf wesentlichen Publikationen und eine Laudatio umfassen. Die Vorschläge sind beim Vorstand der AG einzureichen. Selbstbenennungen werden nicht berücksichtigt.
3.6 Die Kandidatenliste wird am 15. April des Jahres, in dem die Preisverleihung stattfinden soll, geschlossen.
3.7 Wird ein Kandidat aus dem Arbeitskreis eines Mitgliedes der Jury in die engere Wahl gezogen, so ist dieses Mitglied der Jury nicht stimmberechtigt.
3.8 Die Jury ist beschlußfähig, wenn vier Mitglieder anwesend sind. Schriftliche Voten von Jurymitgliedern sind zulässig. Die Benennung des Preisträgers erfordert die Mehrheit der Stimmberechtigten.
§4 Preisverleihung und Pflichten des Preisträgers
4.1 Der »Hans G.A. Hellmann-Preis« nach Punkt 1 wird auf einem »Symposium für Theoretische Chemie« verliehen.
4.2 Der Preisträger hält auf dem Symposium einen Vortrag.
§5 Abschließende und Übergangs-Bestimmungen
5.1 Der Preis wird erstmalig auf dem 35. Symposium für Theoretische Chemie vom 12.-16. September 1999 in Freiberg (Sachsen) verliehen.
5.2 Die Kandidatenliste für die erste Verleihung wird zum 1. Juli 1999 geschlossen.
5.3 Als Jury der ersten Preisverleihung fungiert der Vorstand der AG, zusammen mit dem Beauftragten für den Hellmann-Preis.
5.4 Zur ersten Preisverleihung werden Sohn und Enkel Hellmanns eingeladen.
5.5 Diese Richtlinien wurden am 14. Mai 1999, am 6. Mai 2005 und am 29.09.2010 durch den Vorstand der AG beschlossen.
*) Mitglieder anderer wissenschaftlicher Organisationen wenden sich bitte direkt an den Vorstand der AG.